Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen von Satzstudio Rößler gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

Die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise sind bindend. Die Preisbindung gilt längstens 2 Monate nach Zugang der Auftragsbestätigung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Aufträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, werden Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten dem Auftraggeber berechnet. Auch Korrekturen und nachträgliche Änderungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers durchgeführt worden sind, werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Zahlung

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, können die Rechnungen nicht durch diskontfähige Wechsel beglichen werden.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Dem vollkaufmännischen Auftraggeber steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Jedoch verbleibt ihm die Einrede des nichterfüllten Vertrags, solange und soweit wir nicht unseren Gewährleistungs­verpflichtungen nachgekommen sind.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Die Festsetzung eines bestimmten Liefertermins bedarf zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, so weit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Daten oder Ware von erheblichem Einfluss sind.
Geraten wir in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Rechte aus § 361 BGB bleiben unberührt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzpflicht auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Daten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller bis dahin bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber vor.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Daten und Waren durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Werden die Daten oder Waren mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Daten und Waren zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6. Beanstandung, Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Daten und Waren sowie der zur Korrektur übersandten Vor­- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht spätestens mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um versteckte Fehler handelt, das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Daten und Waren zulässig. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen. Mängel eines Teils der gelieferten Daten oder Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Auftraggeber erst dann zu, wenn die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn wir nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die geschuldete Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung zu erbringen oder wenn wir diese über angemessene, von Auftraggeber schriftlich gesetzte Fristen hinaus verzögern oder die Durchführung der Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung verweigern.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Alle Zulieferungen durch den Auftraggeber unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits.

7. Haftung

Über Punkt 6 hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt grundsätzlich nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
Sofern die Schadenursache auf Fahrlässigkeit beruht, gilt: Schadenersatzansprüche wegen Mängelfolgeschäden, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein schuldhafter Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten vor. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit der Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

9. Geheimhaltung, Uhrheberrecht

An den von uns angefertigten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

Stand: 06/12